Dilettanten, Schlitzohren & Sedelhöfe


Sie kaufen ein 9300 qm großes bebautes Gelände mit intakten Gebäuden in zentraler Lage, lassen sämtliche Gebäude abreißen, darunter ein einträgliches Parkhaus, errichtet 1983 für 16,5 Millionen DM. Kosten dieses Deals: 30 Millionen Euro. Weil in einem der Gebäude McDonald s sein Restaurant betreibt, erhält die Fastfoodkette 5 Millionen, um einem Umzug zuzustimmen. Einem angrenzenden Ulmer Geschäftshaus, Sport Sohn, muss geholfen werden, weil dessen Andienung durch ein geplantes Shopping-Center anders organisiert werden muss. Kosten 600.000 Euro.

Dann lassen sie sämtliche Gebäude abreißen. Ausgaben wohl einige Millionen. Genaues wird der Öffentlichkeit nie mitgeteilt.Die Kosten dürften sich also bisher auf insgesamt knapp 40 Millionen Euro addieren.

Jetzt kommt der erste dramatische Höhepunkt in diesem Schwank aus der Provinz: Sie schließen einen Vertrag mit dem Investor MAB, durch den das gesamte Gelände für 31 Millionen verkauft wird. Vor Vertragsabschluss ist bekannt, dass der Investor nach Errichtung eines Einkaufscenters auf dem erworbenen Gelände dieses an unbekannte Betreiber weiter veräußern und selbst abgewickelt werden wird. Eine Zukunft der Sedelhöfe als Spekulationsobjekt ist greifbar.

Die Hauptdarsteller dieser Komödie: Ivo Gönner, Oberbürgermeister der Stadt Ulm. Gunter Czisch, Finanzbürgermeister. Alexander Wetzig, Baubürgermeister. Volker Jescheck, Planungschef der Stadt Ulm. In wichtigen Nebenrolle: Herr Dr. Weber, Leiter des Referats 14 beim Regierungspräsidium Tübingen sowie sein Chef Dr. Strampfer, ein Regierungspräsident, der sich bestens mit der Ulmer Stadtspitze versteht. In weiteren Nebenrollen: Hans-Uli Thierer und andere Redakteure der SWP , die das Vorgehen der Stadt befürwortend begleiten, sich bei Kritik bis zur Selbstverleugnung mäßigen und die Bürger mit selektiven Informationen versorgen. Ganz am Rand des Bühnengeschehens: die gewählten Ulmer Gemeinderäte, die sich – mit todernster Miene – mit Wattebäuschen bewerfen.

Der erste Akt des Schwanks schließt mit den Worten des Stadtplanungschefs Jescheck. Dieser antwortet auf einer öffentlichen Veranstaltung im März 2014 auf die Frage, ob die Stadt an dem Geschäft überhaupt noch etwas verdiene: „Wir sind noch im grünen Bereich“. (Wo hat der Mann bloß rechnen gelernt?) Eine Erkenntnis dürften alle intelligenten Bürger Ulms jetzt bereits gewonnen haben: Nach dem CBL-Geschäft und dem Niedergang der Stadtwerke Ulm (SWU), den die Stadtspitze hilf- und tatenlos hinnimmt, aber wortreich verbrämt, wird der Sedelhof-Deal zur dritten großen Erblast, die Ivo Gönner der Stadt hinterlassen wird.

Wir langweilen unsere Leser in der Regel nicht mit juristischen Fragen. Gelegentlich ist es aber unvermeidlich, solche aufzuwerfen, auch deshalb, weil Verwaltungen ihr Handeln oft damit legitimieren, dass ihnen wegen der Rechtslage keine Alternative bleibe. Dieses Argument erstickt jeden Widerstand: wenn bestehende Gesetze ein bestimmtes Handeln verlangen, kann man eben nichts machen – außer auf eine Novellierung rechtlicher Maßstäbe hinwirken, was langwierig und meist wenig Erfolg versprechend ist.

Auch die Ulmer Bauverwaltung begründete ihr Vorgehen zu Beginn der Ausschreibung für das Sedelhöfe-Einkaufszentrum mit der herrschenden Rechtslage. Das Vergaberecht verlange ein „Bieterverfahren“, ein Verfahren also, das es nicht zulässt, die Bürger umfassend zu informieren und an der Planung mitwirken zu lassen.

Ein Fachmann für städtebauliche Planung, der sich mit Ausschreibungen nach dem § 101 GWB auskennt, kommentierte das Vorgehen Ivo Gönners und der Stadtspitze 2010 zu Beginn des Sedelhofprojektes mit den Worten:

Das Tragische an dem Ulmer Projekt für mich ist der Umstand, dass die Stadt die falsche Rechtsauffassung vertritt, dass sie die Ausschreibung europaweit durchführen musste und deshalb ein Verfahren wählte, das nach Wettbewerbsrecht Verschwiegenheit verlangt.

Im März 2010 wurde durch den Europäischen Gerichtshof das sogenannte „Ahlhorn-Urteil“ aufgehoben, durch das Grundstücksverkäufe und städtebauliche Verträge der öffentlichen Hand als ausschreibungspflichtige Bauaufträge betrachtet wurde (deshalb glaubte die Stadt wohl ausschreiben zu müssen).

Durch das knapp drei Monate vor Ausschreibung ergangene EuGH-Urteil vom 25. März 2010 hätte die Stadt Ulm sich das komplizierte und intransparente Vergabeverfahren ersparen können.

Ausschreibungspflichtig sind nur jene Verkäufe mit Bauverpflichtung, bei denen die öffentliche Hand ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an der Bauleistung hat (z.B. wenn sie Eigentümerin des Gebäudes wird). Eine Verpflichtung zur Verfolgung städtebaulicher Ziele ist kein wirtschaftliches Interesse an der Bauleistung. Vermutlich war die Ausschreibung in dieser Zeit schon sehr weit fortgeschritten oder man traute dem neuen Urteil und dessen Folgen noch nicht.“

Somit fällt die Bilanz des interessierten Bürgers bereits vor Errichtung des erste Sedelhof-Center- Gebäudes noch düsterer aus:

Nicht genug damit, dass Gönner beim Sedelhof-Deal Millionen Euro zum Fenster rausgeworfen hat und aus dem Sedelhof ein Spekulationsobjekt machen wird; der konsequente Ausschluss der Bürger bei der Diskussion des Projektes durch angeblich unumgängliche Geheimhaltung war rechtlich unnötig. Und die Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums in Tübingen hält das alles, was in Ulm geschieht, für völlig legal.

In Kenntnis dieser Sachlage können die Bürger kaum davon ausgehen, dass die Rathausspitze sie respektiert und die Rechtsaufsicht rechtlich einwandfreies Handeln einer Stadt garantiert. Im Gegenteil, bei genauerer Betrachtung wird mancher den Verdacht hegen, dass hier neben Dilettantismus auch schlitzohrige politische Taktik am Werk war und ist.

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