Verfahren gegen Wetzig vor der Einstellung

Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, wird das Strafverfahren gegen Stephan Braunfels, der vor dem Ulmer Amtsgericht wegen Vereitlung einer Zwangsvollstreckung angeklagt wurde, wahrscheinlich eingestellt.

Staatsanwalt und Verteidigung waren sich heute einig, dass der Vorwurf gegen Braunfels nicht haltbar sei.

Damit würde auch das Verfahren gegen den Ulmer Baubürgermeister Wetzig eingestellt.

Ihm war vorgeworfen worden, seinem Freund Braunfels im Februar 2009 dabei geholfen zu haben, 500.000 Euro vor dem Finanzamt München zu verstecken, also Beihilfe zur Vereitlung einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben.

Merke: In Deutschland ist es seit der Einstellung des Prozesses gegen Braunfels und Wetzig völlig normal und weder juristisch noch moralisch zu beanstanden, dass ein Architekt einem Baubürgermeister einfach so 500.000 Euro aufs Konto überweist.

Das ist selbst dann für die Justiz und die öffentliche Moral uninteressant, wenn der Architekt durch Vermittlung des Baubürgermeisters Aufträge in der Stadt erhalten hat, in der der Baubürgermeister seinen Dienst tut.

WetzigDerPate

7.2.2012

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Die Entzerrung des Stadtgebildes

Wissen Sie, verehrter Leser, was das wesentliche Verdienst unseres Ulmer Baubürgermeisters Alexander Wetzig ist? Nein?

Der Lokalredaktionschef Hans- Uli Thierer hat diese Frage in der Samstagsausgabe der SWP für Sie beantwortet. Wörtlich heißt es dort: Wetzig hat die „bemerkenswerte Leistung vollbracht, das komplexe und heterogene Gebilde Stadt … zu entzerren“.

Da sind Sie sprachlos, nicht wahr? Dass eine Stadt ein „komplexes und heterogenes Gebilde“ ist, können alle nachvollziehen. Dass es aber eines hoch spezialisierten Baudezernenten bedarf, um das „Gebilde Stadt“ zu „entzerren“, ahnte sicher keiner der 120.000 Einwohner Ulms.

Diese Aufgabe der „Entzerrung des Stadtgebildes“ ist nach Meinung des Lokalchefs deshalb nötig, weil durch die vielen „sich widersprechenden Nutzungserfordernisse und Ansprüche … nicht mehr ganzheitlich geplant werden kann“.

Alles kapiert? Nein? Ist auch nicht so wichtig. Wesentlich ist, dass Herr Thierer durch seine philosophische Einleitung (inspiriert durch den Besuch Peter Sloterdijk in Ulm?) allen nochmals verdeutlichen möchte, wie wichtig Alexander Wetzig für Ulm war und hoffentlich auch bis 2015 sein wird.

Unter einer Voraussetzung allerdings: Thierer verlangt, dass Wetzig seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichtes zurückzieht, seine Geldstrafe von 11000 Euro zahlt und damit „Einsicht, Reue und Demut“ zu erkennen gibt. Nur so könne Alexander Wetzig die Schuld tilgen, die er durch die Beihilfe zum Betrug des Finanzamtes München auf sich geladen habe.

Es ist sehr zweifelhaft, ob die Rücknahme des Widerspruchs die Voraussetzung schafft, um Wetzig weiterhin als Baudezernent in Ulm beschäftigen zu können. Schließlich ist der Mann Behördenchef. Von wem können wir die Einlösung moralischer Maßstäbe denn noch verlangen, wenn wir selbst unserer sog. politischen Eilte zubilligen, den einen oder anderen Rechtsbruch zu begehen? Oder wollen wir uns ganz davon verabschieden, von Politikern moralische Unbescholtenheit zu fordern?

Nein, Herr Thierer, so wie es richtig war, dass Guttenberg als Verteidigungsminister gehen musste, weil er bei seiner Dissertation betrogen hat, so muss Wetzig gehen, weil er bei der Vereitelung einer Zwangsvollstreckung mitgewirkt hat.

Besonders schlimm ist dabei auch der Umstand, dass Wetzig durch seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl unmissverständlich zu erkennen gegeben hat, dass er nicht einsichtig ist und auch keine Reue empfindet. Seine Entschuldigung vor dem Ulmer Gemeinderat war nur Schmierentheater, um die Gemüter zu besänftigen.

20.3.2011

Wetzigs Widerspruch

oder: Alexander Wetzig – Ulms Guttenberg?

Am 15. März wird vor dem Amtsgericht gegen Baubürgermeister Alexander Wetzig verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinem Spezl Stephan Braunfels geholfen zu haben, eine halbe Million Euro vor dem Zugriff des Münchener Finanzamtes zu verstecken.

Gegen einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen „Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung“, den das Amtsgericht im November 2010 erlassen hatte, legte Wetzig Widerspruch ein.

Wir hoffen sehr, dass der Ulmer Baudezernent eine gerechte Strafe erhalten wird. Wer dabei hilft, das Finanzamt in großem Stil zu betrügen, hat keine bessere Behandlung verdient als einer, der beim Verfassen und Einreichen seiner Doktorarbeit gelogen und betrogen hat.

Bekanntlich fängt der Fisch vom Kopf her zu stinken an. Herr Gönner und Herr Rivoir waren sicher dafür, dass der Betrüger Guttenberg als Minister zurücktritt. Aber sind die Beiden auch für Wetzigs Rücktritt?

In Berlin sagte Frau Angela Merkel (CDU), Guttenbergs Betrug bei seiner Dissertation habe nichts mit seinem Amt als Bundesverteidigungsminister zu tun. In Ulm sagt Herr Gönner (SPD), Wetzigs Beihilfe zum Betrug des Finanzamtes habe nichts mit seinem Amt als Baubürgermeister zu tun.

Vor allem dem Stadtrat und MdL Martin Rivoir, der am 27.3. in den Landtag gewählt werden möchte, muss man die Frage stellen, wie hältst du es mit Wetzig? Kostenlose Fischbrötchen und Kinokarten für Erstwähler überzeugen nur Doofe. Der Besonnene möchte neben Argumenten auch etwas über die Wertmaßstäbe eines Kandidaten hören.

Messen Sie Wetzig und Guttenberg mit gleichem Maßstab, Herr Rivoir?

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Der Prozess gegen Wetzig wurde auf den 10.5.2011 verschoben. Grund: Der Freund des Baubürgermeisters, Stephan Braunfels, hat seinen Anwalt gewechselt; der neue braucht Einarbeitungszeit.
10.3.2011

Schwamm drüber, Herr Wetzig!

Der Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig half 2009 seinem Freund Stephan Braunfels, dem berühmten Architekten, das Münchner Finanzamt zu betrügen. 500.000 Euro schafften die Beiden gemeinsam auf Wetzigs Konto, damit es dem gierigen Fiskus nicht in die Hände falle.

Der Baubürgermeister hielt sich trotz seiner kriminellen Tat für vollkommen unschuldig. Er habe keinen Fehler gemacht, sagte er immer wieder, er habe ja von gar nichts gewusst. Der Richter bestrafe einen armen Unwissenden.

So sah das auch der mächtigste Mann auf dem Ulmer Rathaus, der soziale und demokratische Oberbürgermeister Ivo Gönner. Er sagte seinen Bürgern, dass er Wetzig vertraue. Wenn dieser dabei mitgeholfen habe, das Finanzamt in München zu betrügen, so sei das seine Privatangelegenheit. Mit Wetzigs Dienst im Rathaus habe das nichts, absolut nichts zu tun. Ganz anders läge der Fall, wenn Wetzig als Baubürgermeister das Finanzamt betrogen hätte. Dann hätte man Wetzig aus dem Dienst entlassen müssen. Er, Gönner, unterscheide messerscharf zwischen dem Privatmann Wetzig und dem Baubürgermeister Wetzig; der Eine habe mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun.

Der wichtigste Mann der Südwestpresse veranstaltete am Samstag am Rande des Ulmer Wochenmarktes vor großem Publikum eine journalistische Beurteilungsaktion. Zwei riesige Waagschalen hatte Herr Thierer vor dem Ulmer Münster aufgebaut, in denen er Glanztaten und Straftaten des Ulmer Baubürgermeisters gegeneinander aufwog: Wunderbare Gebäude türmten sich in der einen Waagschale; ein maskierter Räuber saß mit einem fetten Geldsack (in Wirklichkeit nur ein kleiner Lausbub) in der anderen. Unter dem Jubel der Menge hob sich die Schale mit dem Räuber in die Höhe. Das Gottesurteil stand fest: Der Baubürgermeister darf weiterhin die Bürger mit genialen Plänen und wunderschönen Reden beglücken.

Die Mitarbeiter der Bauverwaltung des Ulmer Rathauses waren geschockt und wussten nicht so recht, was sie denken und sagen sollten. Manche wandten sich in ihrer Verzweiflung an die Zeitung aus der Fuggerstadt, um dort ihre Sorgen und Nöte loszuwerden, weil sie ihrer eigenen Zeitung und ihrem Oberbürgermeister nicht mehr trauten. Als ihr Chef Wetzig nach den schweren Tagen der Ermittlungen in das Bauamt zurückkehrte, begrüßten sie ihn mit einem kleinen Ständchen: „Glücklich ist, wer vergisst, was doch nicht zu ändern ist.“ Auf einem Transparent war ein anthrazitfarbenes Herz aufgemalt und daneben stand in großen Buchstaben: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt Wetzig gänzlich ungeniert“.

Der Ulmer Gemeinderat sagte zu alledem nichts. Gar nichts. Überhaupt nichts. Er hielt es mit der alten deutschen Weisheit, die unsere Väter und Großväter in der Geschichte so oft heil über die Runden gebracht hat (vor allem auch in den dunklen Jahren von 1933 bis 1945): „Reden ist Silber. Schweigen ist Gold.“

Onkel Karl ist seit seiner Jugend Mitglied im Modellflugzeugverein Ulm-Wiblingen. In seiner anschaulichen Sprache illustrierte er den Kriminalfall Wetzig mit einer Anekdote aus dem Bereich der Fliegerei: „Unser Ulmer Chefkunstflieger Alexander Wetzig hat sich in den Kamikaze Wetzig verwandelt. Was drehte der Mann in seinem Düsenjet am Himmel für wundervolle Pirouetten? Dem Publikum blieb vor lauter Staunen die Spucke weg. Jetzt ist er im unkontrollierten Sturzflug und meldet an die Bodenstation: „Alles unter Kontrolle!“ Der Leiter der Flugsicherung Ivo antwortet: „Alles klar zur sicheren Landung, Alex!“ Dabei überkreuzt er Zeige- und Mittelfinger seiner Rechten auf dem Rücken.“

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Die Ulmer Südwestpresse berichtet jetzt nicht mehr über Wetzig, Teile der Lokalredaktion wollen, dass Gras über den Sumpf wächst. Das will vor allem der Lokalchef, Hans-Uli Thierer, der große Sympathien für OB Gönner hat, und deshalb Wetzig schont.

An die stillschweigende Verabredung zum Schweigen hält sich die Augsburger Allgemeine Zeitung nicht. Sie berichtet heute in ihrer Online-Ausgabe über scharfe Kritik an Wetzig aus dem Ulmer Gemeinderat.
15.11.2010

Strafbefehl: Wetzig leistete Beihilfe

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat gegen den Münchner Architekten Stephan Braunfels wegen Vereiteln der Zwangsvollstreckung sowie den Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig wegen Beihilfe hierzu beim Amtsgericht Ulm den Erlass eines Strafbefehls beantragt.

Wörtlich schreibt die Ulmer Staatsanwaltschaft heute in einer Mitteilung:

„Aufgrund der Ermittlungen geht die Anklagebehörde davon aus, dass der Architekt im Februar 2009 200.000 € in bar abhob und einen weiteren Betrag in Höhe von 500.000 € von einem seiner Konten auf ein Privatkonto des städtischen Mitarbeiters überweisen ließ, um diese Gelder dem zwangsweisen Zugriff des Finanzamts München zu entziehen. In Kenntnis dieser Umstände habe der städtische Mitarbeiter sein Konto zur Verfügung gestelltund erst im November desselben Jahres das ihm überlassene Geld auf Geheiß des Architekten wieder zurücktransferiert.

Entgegen des ersten Verdachts stand diese Überweisung in keinem Zusammenhang mit den Dienstgeschäften des städtischen Mitarbeiters. Jedoch wertet die Staatsanwaltschaft dessen Tun als strafbare Beihilfehandlung zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung. Hinsichtlich des städtischen Mitarbeiters beantragte sie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Gegen den Architekten wurde eine 8-monatige Bewährungsstrafe beantragt, welche von einer Geldauflage im unteren sechsstelligen Bereich flankiert wird.

Das Amtsgericht Ulm hat den Strafbefehl antragsgemäß erlassen. Nach den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Informationen hat einer der beiden Beschuldigten bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.“

Die juristische Bewertung des Falles Alexander Wetzig ist nur die eine Seite; die andere ist die politische.

Während man als Mensch geneigt ist, die Hilfsbereitschaft des Freundes als sympathischen Charakterzug anzuerkennen, muss der politisch Denkende einen anderen Blickwinkel einnehmen. Ihm stellt sich eine Reihe von Fragen:

Darf der Chef einer städtischen Baubehörde so dumm sein anzunehmen, solche Finanztransaktionen blieben unentdeckt? Ist ein privat so naiver Mensch in dienstlichen Angelegenheiten klüger und reifer?

Kann jemand, der im Ulmer Rathaus durch seine Verfehlungen erheblich an Achtung eingebüßt hat, weiterhin der Baubehörde vorstehen? Ist der Verfall seiner Autorität nicht bereits so weit fortgeschritten, dass er als Chef bei seinen Mitarbeiter keine Akzeptanz mehr finden wird?

Hat es nicht für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung eine äußerst negative Wirkung, wenn strafrechtliche Verfehlungen eines Behördenchefs letztlich ohne jede Auswirkung auf seine dienstliche Stellung bleiben? Stellen Sie sich doch bitte einmal vor, ein Schulleiter ließe sich ähnliche Verfehlungen wie Wetzig zuschulden kommen. Wäre er an seiner Schule noch zu halten?

Es war nur geringe kriminelle Energie, die Wetzig antrieb, hauptsächlich war es Einfalt. Dennoch sollte er sich andere öffentlichen Personen zum Vorbild nehmen, wenn er den von ihm angerichteten Schaden wieder gutmachen und weiteren Schaden von der Stadt Ulm abwenden möchte. Zum Beispiel könnte Alexander Wetzig es der ehemaligen Ratsvorsitzenden der evangelischen Kirche in Deutschland gleichtun:

Margot Käßmann trat am 24.2.2010 von ihren Ämter als Bischöfin und Ratsvorsitzenden der EKD zurück, weil sie sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer eines Autos gesetzt und bei Rot eine Ampel überfahren hatte und dabei erwischt worden war.

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Zur Information

Vorstrafe

Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.

Führungszeugnis

Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt.Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG).Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

– Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,

– erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG),

– erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten…

(Quelle: Wikipedia)
12.11.2010

Tritt Wetzig zurück?

Offenbar steht er unmittelbar bevor, der Rücktritt des Herrn Baubürgermeisters Wetzig in Ulm.

Seine Kooperation mit dem Architekten Braunfels, dem er wahrscheinlich dabei half ,500.000 Euro illegal vor dem Freistaat Bayern zu verstecken, und die in diesem Zusammenhang eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungen scheinen ihm nun politisch das Genick zu brechen.

Wie die Augsburger Allgemeine am Montag berichtete, genießt Wetzig in der Ulmer Bauverwaltung keinerlei Respekt mehr. Er verkriecht sich in seiner Amtsstube und meidet die Öffentlichkeit. Dem Vernehmen nach ist geplant, dass der 63jährige frühpensioniert wird. Als Nachfolger wird Volker Jescheck,der Leiter der Hauptabteilung Stadtplanung,Umwelt, Baurecht, genannt.

Montag, Dienstag und Mittwoch veröffentlichte die Lokalredaktion der Südwestpresse kein Wort zu diesen Vorgängen. Das ist kein Wunder, wenn man weiß, wie positiv der Lokalchef der Ulmer SWP Herrn Wetzig gegenüber eingestellt ist. Da hält man Gefallen halber schon mal die eine oder andere Information zurück, die zu erfahren der Ulmer Bürger ein Recht hätte.

Was wird der Ulmer Oberbürgermeister Gönner wohl für salbungsvolle Erklärungen zum Fall Wetzig abgeben, in dem er selbst eine ganz und gar unrühmliche Rolle spielte?

Es kommt sicher noch nicht allzu oft vor in Deutschland, dass sich ein Oberbürgermeister in staatsanwaltliche Ermittlungen einmischt und einen straftatverdächtigen Beamten zurück ins Rathaus holt, mit der Begründung, die mögliche Straftat stehe wahrscheinlich nicht im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit des Beamten.

„Der Fall Wetzig…“ in: Augsburger Allgemeine

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28.7.2010

Wetzigs Erklärung

„…weil ich überhaupt nichts gedacht habe“

Mit diesen Worten erklärte der Ulmer Baubürgermeister Wetzig am Mittwoch, den 5.5.2010 im Ulmer Gemeinderat sein Verhalten.

Im vergangenen Jahr hatte der Architekt Stephan Braunfels eine halbe Million Euro auf Wetzigs Konto überwiesen. Monatelang blieb es dort liegen, bevor der Ulmer Baubürgermeister es zurück überwies. Braunfels hatte zwei der drei Gebäude der Neuen Ulmer Mitte gebaut, die Wetzig als Baubürgermeister geplant hatte.

„Der Verdacht der Staatsanwaltschaft auf…Korruption hat mich tief erschüttert“, sagte Wetzig in seiner Rede vor den Räten.

Korruption und Amtsmissbrauch weist er zurück und liefert als Erklärung für sein Handeln einen gedankenlosen Freundschaftsdienst:
„Ich habe mich in den letzten Tagen oft gefragt, wie es dazu kommen konnte – wieso der … Verstand sich nicht gemeldet hatte. Eine befriedigende Erklärung fand ich dafür nicht: jedoch die Erinnerung an selbstverständliches Ausfüllen der Rolle des Freundes, an Freundschaft, die von Emotionalität und nicht von Rationalität geprägt ist.“

Einem Bericht der SWP nach hatte nur ein Vertreter der Grünen etwas zu Wetzigs Erklärung zu sagen. Richard Bröker verlangte, dass der Gemeinderat auf dem Laufenden gehalten wird.

Und das war alles? Diese Erklärungsversuche, wie sie ein unreifer Schüler seinem Lehrer entgegenhält, sollen ausreichen für einen Spitzenbeamten einer Kommunalverwaltung, um trotz gravierender offenkundiger Verfehlungen im Amt zu bleiben? Ein Gemeinderat, dem 40 gewählte Damen und Herren angehören, gibt sich mit diesem Schmierentheater zufrieden?

Herzlich willkommen in der Freien Bananenrepublik Ulm.

5.5.2010

So billig nicht, Herr Baubürgermeister Wetzig!

Der Freund (Stephan Braunfels) hat ihm im Februar 500.000 Euro überwiesen, im Dezember überwies es der Ulmer Baubürgermeister zurück. Staatsanwaltschaften ermitteln gegen die beiden Herren. Alles scheint darauf hinauszulaufen, dass Braunfels das Geld dem Zugriff durch die bayrische Finanzverwaltung entziehen wollte. „Vereitelung einer Zwangsvollstreckung“ nennen das Juristen.

Das wird durch die Staatsanwaltschaft angeklagt, wenn der Geschädigte, also die bayerischen Finanzbehörden, den Antrag stellen. Kommt es zur Anklage und Verurteilung Braunfels, dann hat sich also der Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig an einer Straftat seines Freundes beteiligt, indem er sein Konto zur Verfügung stellte, um das Geld vor dem Staat in Sicherheit zu bringen.

Schon vor ein paar Tagen holte Oberbürgermeister Gönner Wetzig zurück ins Amt. Er sei davon überzeugt, sagte Gönner zur Begründung, dass Wetzigs Finanztransaktionen in keinerlei Zusammenhang mit dessen Dienst als Baubürgermeister stünden. Deshalb könne er weiterarbeiten. Gönner tat dies, als die Ermittlungen des Staatsanwaltes noch keineswegs abgeschlossen waren. Der Ulmer OB mischte sich also direkt in die Ermittlungen der Justiz ein.

In den vergangenen Monaten landeten in Deutschland mehrere Menschen vor Gericht, weil sie vom Buffet ihres Arbeitgebers ein Brötchen gegessen oder eine Pfandmarke unerlaubterweise eingelöst hatten. Herr Braunfels und Herr Wetzig verstecken in Teamarbeit eine halbe Million Euro vor dem bayerischen Staat und bleiben ungeschoren. Ist das Recht? Ist das Gerechtigkeit? Gönner sieht an Wetzigs Handeln nichts Verwerfliches, was ihn daran hindern könnte, sein Amt weiterhin auszuüben. Was ist das für eine Moral?

Vor ein paar Jahren wurde der Ulmer Oberbürgermeisterkandidat Ahnefeld (CDU)verurteilt, weil er Geld aus der Kasse eines Vereines genommen hatte, dessen Vorsitzender er war. Heute arbeitet Herr Ahnefeld in respektabler und gut bezahlter Position in einer anderen Stadt.

2007 schadete der Aufsichtsratsvorsitzende der Ulmer Volksbank Dr. Kulitz der Bank durch seine Personalpolitik erheblich. Er wurde als IHK-Vorsitzender und als Aufsichtsratsvorsitzender der Bank wiedergewählt und spielt heute gerne die Rolle des umtriebigen Weltreisenden.

Menschen in Führungspositionen sollten nicht nur kompetent sein. Wir erwarten auch rechtlich einwandfreies Verhalten und ein bestimmtes Maß an moralischer Integrität. Ob jemand geschieden ist, in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebt, uneheliche Kinder hat ist seine Privatsache. Wenn er dabei hilft, Geld vor dem Staat zu verstecken, wird das vielleicht nicht als Rechtsverstoß geahndet, aber es bleibt moralisch verwerflich. Im 19. Jahrhundert hätte sich ein Staatsbeamter erschossen, wenn er in solche Manipulationen verstrickt gewesen wäre.

In einem Brief an die Gemeinderäte entschuldigt sich der Ulmer Baubürgermeister für sein Verhalten. Das Vertrauensverhältnis zu den Stadträten, zur Verwaltung, das der Bürger zur Stadt habe er schwer belastet und dem Ansehen des Amtes geschadet. Andererseits habe er im Amt immer rechtmäßig, kompetent und transparent gearbeitet. Am 5. Mai wolle er im Gemeinderat eine Erklärung abgeben und er hoffe, das Vertrauen der Räte wieder zu gewinnen.

Der Baubürgermeister will uns mit anderen Worten sagen, dass mit seinem Verbleiben im Amt zu rechnen ist. Oberbürgermeister Gönner hat uns bereits gesagt, dass er von dem Grundsatz, sich nicht in staatsanwaltliche Ermittlungen einzumischen, nichts hält. Und er hat uns auch gesagt, dass ihn moralische Aspekte der Taten eines hohen Verwaltungsbeamten überhaupt nicht interessieren.

Sollte die Mehrheit der Ulmer Räte untätig hinnehmen, dass Alexander Wetzig im Amt des Baubürgermeisters bleibt, wenn er seinem Freund Braunfels bei illegalen Finanztransaktionen geholfen hat, würde dadurch einem weiteren moralischen Erosionsprozess Vorschub geleistet. Am Ende trifft der berechtigte Zorn der Ulmer Bürger auch die politischen Institutionen des Oberbürgermeisters und des Gemeinderates: Sie werden an Achtung und Unterstützung verlieren. Der Legitimationsverlust des politischen Systems schreitet voran.

Man sollte Herrn Wetzig verzeihen. Gewiss. Aber im Amt des Baubürgermeisters hat er nichts mehr verloren. Eigentlich hätte er gut daran getan, selbst die Konsequenzen zu ziehen. Eine Entschuldigung ist zu billig und kann nicht alles wieder ins Lot bringen.

29.4.2010

Alexander Wetzig und die Überweisung

Alle Welt weiß, dass Staatsanwälte in Berlin, München und Ulm gegen Baubürgermeister Alexander Wetzig und den Planer der Pinakothek der Moderne Stephan Braunfels ermitteln.

Uns vom Stammtisch beschäftigten die Vorkommnisse selbstverständlich auch. Gestern zerbrachen wir uns die Köpfe, was die beiden Herren wohl zu ihrer Entlastung anführen könnten.

Die Wirklichkeit gibt es bekanntlich nicht. Es gibt nur verschiedene Sichtweisen. Deshalb versetzen wir uns gedanklich in den Protagonisten Wetzig und überlegen, wie könnte er erklären, dass er im Februar 2009 500.000 Euro von Stephan überwiesen bekam und im November 503.333 Euro an ihn zurück überwies.

Lesart 1: Das Geburtstagsgeschenk
Wissen Sie, Stephan und ich sind schon lange gut befreundet. Wie unter guten Freunden üblich, beschenken wir uns jedes Jahr zu Ostern, zu Weihnachten und zum Geburtstag. Letztes Jahr hat Stephan im Februar einen Pauschalbetrag sozusagen für alle Anlässe überwiesen. Ich habe hier noch den Dankesbrief, den ich ihm eigentlich schicken wollte. Wegen des großen Ärgers in Ulm blieb er aber unvollendet liegen Alles wegen der Donauuferbebauung durch die Agaplesion und dieser verleumderischen Bürgerinitiative, die mich als „ Mafioso der Woche“ beschimpfte. Als ich zufällig im November entdeckte, dass das Geld noch auf meinem Girokonto ist und ich mich bei Stephan dafür noch nicht bedankt hatte, überwies ich es (samt Zinsen) sofort zurück. Sich beschenken lassen und so lange kein Dankeschön sagen – das ist ungehörig.

Lesart 2: Bonuszahlung 2008
Als ich im Februar die 500.000 Euro auf meinem Kontoauszug sah, dachte ich: Ah, das kommt von der Stadt Ulm, das ist mein Bonus fürs vergangene Jahr. 2008 waren die Aufwandsentschädigungen für Gemeinderäte rückwirkend zum 1.7. um 50 Prozent angehoben worden. Ich glaubte mich daran zu erinnern, dass mein Chef Gönner in diesem Zusammenhang gesagt hat: auch dem Baubürgermeister gebührt für überragende Verdienste unsere Anerkennung. So freute ich mich neun Monate lang über einen vermeintlichen Baubürgermeisterbonus. Erst im November 2009 stellte ich durch eine genaue Prüfung meiner Kontovorgänge fest, dass die Überweisung von Stephan gekommen war. Eine telefonische Rückfrage ergab, dass sich einer seiner Mitarbeiter bei der Überweisung geirrt hat. Deshalb überwies ich das Geld plus die angefallenen Zinsen umgehend zurück auf Stephans Konto. Von meinem Chef Gönner war ich sehr enttäuscht, weil er seinen Worten keine Taten hatte folgen lassen.

Lesart 3: Die Rentenrücklage
Als das Landgericht München im Juni 2007 Stephans Klage gegen das Land Bayern auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von zehn Millionen Euro zurückwies, brach für ihn eine Welt zusammen. Ungestraft hatte der bayrische Kunstminister Zehetmair behauptet, Stephan habe beim Bau der Pinakothek der Moderne den Zeit- und Kostenplan nicht eingehalten. Die Folgen: Rufschädigung und vermasselte Geschäfte. Stephan hatte seinen Glauben an den Rechtsstaat verloren und wollte sobald wie möglich aus dem mörderischen Geschäftsleben aussteigen. Erst 2009 wurden seine Pläne konkreter. Um als Frührentner auf einer Insel leben zu können, wollte sich Stephan etwas Geld zur Seite legen. Das war der Grund, warum er mir als Treuhänder sozusagen im Februar 2009 die 500.000 Euro überwiesen hatte. In den kommenden Monaten überlegte sich Stephan die Sache noch einmal anders. Er wollte weitermachen. Die Rücklage war nun nicht mehr nötig und ich konnte sie zurück überweisen.

Lesart 4: Die Kooperationsgratifikation
Jahrelang hatten Stephan und ich in Ulm ausgezeichnet zusammengearbeitet. Zwei weltweit beachtete Gebäude entstanden in der Neuen Mitte. Ich war der städtische Planer, Stephan der geniale Architekt, zwei private Investoren waren die Bauherren. Ist es da unrechtmäßig oder moralisch verwerflich, wenn diese gute Kooperation honoriert wird? Diese Überweisung von Februar 2009 an mich war eine Gratifikation für exzellente Kooperation zum Wohle der Allgemeinheit. Dies als Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme zu interpretieren ist juristisch und moralisch völlig unhaltbar. Dennoch überwies ich das Geld (samt Zinsen) im November 2009 an Stephan zurück, weil ich befürchtete, dass die Medien diesen ganz normalen Vorgang zum Skandal aufbauschen würden. Ich betone: Stephan und ich haben uns nicht das Geringste vorzuwerfen.

Haben Sie, verehrte Leserin und verehrter Leser, auch eine Theorie, wie das mit der Überweisung wirklich gewesen ist? Schreiben Sie uns. Die besten Ideen werden prämiert.

Übrigens soll sich bereits der bekannte Krimiautor Ulrich Ritzel des Stoffes angenommen haben. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, wird dieser Roman (Arbeitstitel: Die Ulmer Überweisung) der blutigste, den der Autor bisher geschrieben hat.

18.4.2010

Staatsanwalt ermittelt gegen Alexander Wetzig

Heute, Donnerstag 15.4.2010, wurden in Ulm die Diensträume und die Wohnung des Ulmer Baubürgermeisters Alexander Wetzig durchsucht. Der Staatsanwalt ermittelt gegen Wetzig wegen des Verdachtes auf Vorteilsannahme(§ 331 StGB ) bzw. des Verschleierns von Vermögenswerten(§ 261 StGB oder § 288 ). Zeitgleich wurden in München und Berlin Räume des Architekten Stephan Braunfels durchsucht.

Im Februar 2009 hatte Stephan Braunfels eine halbe Million Euro auf das Konto Wetzigs überwiesen. Dort verblieb die Summe bis zum November 2009; dann überwies der Ulmer Baubürgermeister das Geld wieder an Braunfels.

Stephan Braunfels ist ein Studienkollege Wetzigs. Braunfels plante zwei Gebäude in der Neuen Mitte Ulms, das Kaufhaus Münstertor (Inhofer) und das Gebäude der Ulmer Sparkasse.

Auf den „strafrechtlich verdächtigen Geldtransfer“ wurde die Staatsanwaltschaft durch einen „externen Hinweis“ aufmerksam.

Ein Verdacht auf Bestechlichkeit gegen Wetzig besteht derzeit nach Aussagen der Staatsanwaltschaft nicht, da mit der Geldzahlung keine Forderung nach einer konkreten Gegenleistung des Amtsträgers Wetzig verbunden gewesen sei (z.B. die Forderung nach Erteilung einer Baugenehmigung).

Aufgabe des Staatsanwaltes ist es nun, die Umstände und Beweggründe des Geldtransfers zu ermitteln. Wetzig hat nach der Vernehmung durch die Polizei einen zweiwöchigen Urlaub eingereicht.

§ 331 StGB / Vorteilsannahme

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 261 StGB / Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer … rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 288 StGB /Vereiteln der Zwangsvollstreckung

(1) Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

15.4.2010