Wird Schavans Doktortitel aberkannt?

Was wird aus der Bundesbildungsministerin und Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Ulm Annette Schavan?

Wie die Deutsche Presse Agentur heute am 18.12.2012 meldet, spricht sich die Promotionskommission an der Universität Düsseldorf, die mit den Plagiatsvorwürfen befasst ist, nach Prüfung der Arbeit und Anhörung Schavans dafür aus, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels zu eröffnen.

Wie wird nun die CDU in Ulm verfahren?

Wird sie Frau Schavan 2013 trotz ihrer Verfehlungen wieder als Bundestagskandidatin nominieren? Ist die CDU hier so mächtig, dass sie sogar eine Kandidatin präsentieren kann, deren moralische Integrität verloren gegangen ist?

Wird Frau Schavan vielleicht sogar den Anstand und den Mut aufbringen, selbst auf ihr Amt als Ministerin zu verzichten und auch als Parlamentskandidatin nicht mehr anzutreten?

Am 22. Januar 2013 wird sich der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät damit beschäftigen, ob ein Verfahren auf Aberkennung des Doktortitels gegen Frau Schavan eingeleitet wird. Dann werden wir mehr wissen. Ob dann auch die CDU Ulm mehr weiß?

18.12.2012

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Schavan täuschte bei ihrer Doktorarbeit

Wie der Spiegel heute am 14.Oktober 2012 meldet, kommt Stefan Rohrbacher, Professor für Jüdische Studien, in einem 75-seitigen Gutachten , das er im Auftrag der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf über die Doktorarbeit „Person und Gewissen“ von Bundesbildungsministerin Annette Schavan anfertigte, zu dem Ergebnis:

„Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren.“

(Zitiert nach Spiegel-Online 14.10.2012)

Prof. Dr. Rohrbacher ist Vorsitzender des Promotionsausschusses, der mit der Prüfung der Dissertation Schavans beauftragt wurde. Dieser Ausschuss, dem vier Professoren, zwei wissenschaftlich Mitarbeiter und ein Studentenvertreter angehören, tagt am Mittwoch nächster Woche. Auf der Basis seiner Empfehlung entscheidet dann endgültig der Fakultätsrat darüber, ob Bildungsministerin Annette Schavan der Doktortitel aberkannt wird.

Darf eine Frau Bildungsministerin in Deutschland sein, die durch Betrug zum Doktortitel kam?

Darf eine CDU-Bundestagsabgeordnete bei der nächste Bundestagswahl 2013 in Ulm wieder kandidieren, wenn ihr der Doktortitel wegen Täuschung aberkannt wurde?

Wie lange muss eine gläubige Katholikin, die viel Schuld auf sich geladen hat , im Fegefeuer schmoren? Wird sie jemals in den Himmel kommen?

Umgang mit Plagiaten

Immer wieder hören wir im Gasthaus Donaufisch den einfältigen Satz: „Ein bisschen abschreiben ist nicht so schlimm; haben wir alle in der Schule doch schon mal gemacht.“

Wenn wir an unseren Universitäten den Anspruch aufgeben, Plagiate aufzudecken und bei Plagiaten unnachgiebig Sanktionen folgen zu lassen, werden unsere besten Bildungseinrichtungen im Kern zerstört. Dass das viele Dummköpfe nicht verstehen, sollte Universitäten, Hochschulen usw. nicht davon abhalten, zu tun, was getan werden muss.

Als Beispiel mögen Hinweise dienen, die die Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Studenten und Lehrkräften zum Thema Umgang mit Plagiaten gibt:

Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2012  Hinweise zum Umgang mit Plagiaten

„in Bachelor-, Master- und Magisterarbeiten, in Studienarbeiten, Hausarbeiten und Projektarbeiten als Abschlussprüfungen zu Lehrveranstaltungen im Bachelor- und Masterstudium,in Klausuren im Rahmen der Magisterzwischenprüfung und -hauptprüfung

1 Versicherung für selbständige Arbeit
Nach … der Magister-PO ist der jeweiligen Arbeit eine Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbstständig verfasst und dass keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt wurden. „Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht werden. Die Versicherung selbständiger Erstellung ist auch für gelieferte Datensätze, Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstellungen abzugeben.“

2 Fehlende Quellenangaben
Formal gesehen liegt ein Verstoß gegen diese Regel – und damit ein Plagiat – bereits dann vor, wenn ein einziger Satz ohne Quellenangabe abgeschrieben wurde. In der Praxis hat die Gutachterin bzw. der Gutachter hier natürlich einen relativ großen Ermessenspielraum zwischen dem Urteil „Plagiat“ und „Quellenangabe vergessen“.

3 Plagiatssoftware
Angesichts der steigenden Anzahl von Plagiaten hat der Studiendekan … die Plagiatssoftware PlagiarismFinder 2.0 angeschafft, die bei begründeten Verdachtsfällen eingesetzt wird. Die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Software schuf der Fakultätsrat, indem er die Abgabe digitaler Fassungen von Abschlussarbeiten in die Prüfungsordnungen aufgenommen hat. PlagiarismFinder ist in der USB-Version auf jedem Windows-Rechner einsetzbar und kann von Dozierenden bei Bedarf im Studiendekanat entliehen werden.

4 Nachweis
Sollte das Gutachten zum Schluss „Plagiat“ kommen und wird die Arbeit deshalb mit „nicht ausreichend“ bewertet, so sollten dem Akademischen Prüfungsamt folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden: das Gutachten, die Abschlussarbeit und eine Kopie der Quelle, aus der das Plagiat stammt; in beiden Textstücken sollten die plagiierten Textteile farblich markiert werden, die Quelle sollte mit einer Quellenangabe versehen sein.

5 Bußgeld
Das Akademische Prüfungsamt prüft den Sachverhalt und verhängt beim Ergebnis „nicht ausreichend wegen eines Plagiats“ ohne weitere Aufforderung ein Bußgeld gegen die Autorin bzw. den Autor. Es liegt in der Regel bei ca. 200-250€.

6 Wiederholungsfall
Im Wiederholungsfall ist das Vorgehen das gleiche, das Bußgeld beträgt dann ca. 450-500 €.

7 Exmatrikulation bei mehrfacher Wiederholung
Im Fall einer erneuten Wiederholung wäre zu prüfen, ob unter Hinweis auf § 7 Abs. 4e der Einschreibungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 28.02.07 der § 63 Abs. 5 Satz 6 HG angewandt werden könnte. Dort heißt es „Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling zudem exmatrikuliert werden.“ (Philosophische Fakultät der Uni Düsseldorf)

14.10.2012

Ulmer Doktorarbeiten

Wir sind ja normalerweise genügsame Leser der Südwestpresse; gelegentlich verlangt es aber auch uns nach anspruchsvollerer Lektüre. So entstand die Idee, wissenschaftliche Arbeiten bedeutender Ulmer Zeitgenossen zu lesen und am Stammtisch zu besprechen. Wahrscheinlich spielte bei unserer Entscheidung für einen „Donaufisch Lektürekurs Doktorarbeiten“ auch eine Rolle, dass zurzeit immer mehr Angehörigen der politischen Elite Betrug bei der Anfertigung ihrer Dissertationen nachgewiesen wird (angefangen bei unserem ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, CSU, über Matthias Pröfrock, CDU, bis hin zu Silvana Koch-Mehrin, FDP).

Wir vom DF sind überzeugt, dass unsere Ulmer Doktoren ihre akademischen Titel redlich erworben haben. Ihnen ging es nur um wissenschaftliche Erkenntnis und Fortschritt, nicht um den Erwerb eines Statussymbols. Sie arbeiteten gewissenhaft und mit tadelloser wissenschaftlicher Methodik. Von dieser festen Überzeugung beseelt, machten wir uns an die Lektüre der Arbeit des IHK-Präsidenten Dr. Peter Kulitz, der 1983 an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen eine Dissertation mit dem Titel „Unternehmensspenden an politische Parteien“ vorgelegt hat.

Kulitz

In dieser Doktorarbeit geht es, kurz skizziert, um folgendes: Einem historischen Teil über die Spenden von Unternehmern in der Weimarer Republik, der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit folgt eine Darstellung, was unser heutiges Verfassungs- und Staatsrecht z.B. in Artikel 21 GG und im Parteiengesetz von 1967 zu den Aufgaben der Parteien und ihrer Finanzierung zu sagen hat. Verschiedene praktizierte Methoden werden aufgelistet, wie deutsche Parteien die Vorschrift des Parteiengesetzes, alle Spender in ihren Rechenschaftsberichten ab 20.000 DM namentlich zu nennen, umgangen haben. Ein kurzer Blick (12 ½ Seiten) wird auf Unternehmensspenden in den USA geworfen. Steuerliche Aspekte von Unternehmensspenden und eine unternehmensrechtliche Betrachtung bilden die beiden letzten Kapitel.

Wie unsere Stammtischanalyse und unser Meinungsaustausch über „Unternehmensspenden an politische Parteien“ verliefen?

Es begann vernünftig und endete bald im Streit. Dr. Klöbner, dieser alte Rechthaber, zählte mit hochrotem Kopf und geschwollenen Stirnadern, viele vermeintlichen Nachteile der Doktorarbeit von Dr. Peter Kulitz auf:

„Zieht von den 196 Seiten 20 Seiten für Inhalts-und Abkürzungsverzeichnis sowie Vorwort ab, 10 Seiten für die Auflistung der nur teilweise gelesenen Literatur, dann habt ihr noch 166 Seiten Text. Alle Anmerkungen in Fußnoten machen etwa 25 Prozent, also etwa 40 Seiten aus. Das heißt: diese Doktorarbeit zählt läppische 126 Seiten.“

Der Wirt unterbrach ihn energisch mit dem Einwand: „In der Kürze liegt die Würze, Herr Dr. Klöbner!“

„Das Wesentliche aber ist“, so fuhr Dr. Klöbner fort, “diese Arbeit bringt keine einzige neue Erkenntnis. Sie resümiert lediglich, was von anderen an anderer Stelle bereits gesagt wurde. Das Kapitel über die Geschichte der Unternehmerspende in der Weimarer Republik und in Nazideutschland wäre von keinem Lehrstuhlinhaber der Geschichtswissenschaft als Proseminararbeit akzeptiert worden. Kulitz zitiert das Handbuch von Gebhardt! Das ist so, wie wenn ein Germanist als Quelle den Duden angeben würde.“

„Aber“, so unterbrach ihn Quasselstrippe, der Wirt, “ich habe aus keinem Buch so viel darüber gelernt, wie ich mir eine Partei kaufen, dies geheim halten und steuerlich geltend machen kann. Die meisten Bücher sind nicht so nützlich“.

„Nützlich? Hier geht es ums wissenschaftliche Arbeiten und nicht um die Frage, ob etwas nützt oder nicht“, redete sich Dr. Klöbner immer mehr in Rage. „Da wird eine Seite lang Franz Josef Strauß zitiert, seitenweise wird aus dem Spiegel, Der Welt, der Wirtschaftswoche, der FAZ, der FR und der Fernsehsendung „Panorama“ zitiert. Ja, was ist denn das für eine wissenschaftliche Arbeitsmethodik? Da fehlt nur noch, dass er die Bildzeitung als Quelle heranzieht oder persönliche Äußerungen seines Großvaters!“

„Sie tun Dr. Kulitz unrecht. Unser IHK-Präsident ist ein guter Mann!“ Mit diesen Worten verschaffte sich der Wirt wiederum Gehör. „Unser Präsident Kulitz war an einer anthroposophischen Schule und hat dort Häkeln und Stricken gelernt. Sein Schwiegervater Dr. Siegfried Ernst war einer der respektiertesten Konservativen Ulms. Schon seit Jahren fordert Kulitz, dass wieder Moral in die Politik zurückkehre. So jemand kann gar keine schlechte Doktorarbeit geschrieben haben, Sie alter Oberlehrer!“

Die beiden würden sich wohl heute noch streiten, wenn Nimrod nicht den heftigen Disput mit einem salomonischen Vorschlag beendet hätte: „Schickt doch die Dissertation von Peter Kulitz an VroniPlag Wiki. Dort wird von Fachleuten sicher bald der Beweis erbracht, dass die Arbeit des Ulmer IHK-Präsidenten tatsächlich eine einwandfreie wissenschaftliche Arbeit ist.“

So geschah es und gespannt erwarten wir vom Donaufisch das Ergebnis der kompetenten Prüfung, die ein Stammtisch eben doch nicht ganz leisten kann. Unser Lektürekurs aber geht weiter.

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Kommen Sie zu unserem „Donaufisch Lektürekurs Doktorarbeiten“; immer sonntags von 10 bis 12 Uhr. Jeder kann mitmachen. Unsre nächste Lektüre stammt aus der Feder der amtierenden Bundesbildungsministerin. Bitte besorgen und lesen:

Annette Schavan, Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung. 351 Seiten. Frankfurt 1980. Neuausgabe Freiburg 1998

Im Juni geht es dann um die Dissertation von Dr. Georg Nüßlein (CSU), Konzernkonstituierende Leitung. 1998. 181 Seiten.

Im Juli steht die Doktorarbeit unseres Aushilfskellners Dr. Hermann Klöbner zur Diskussion. Er fertigte eine Dissertation zum Thema „Propositionaler Akt, Referenz und Prädikation bei John Rogers Searle unter besonderer Berücksichtigung der Einflüsse des sprachphilosophischen Konzeptes Ludwig Josef Johann Wittgensteins“. Heidelberg 2004. 748 Seiten.

14.4.2011