oder:
Ein Unglück auf der Donau hätte um ein Haar zu einer großen Katastrophe geführt. Im letzten Moment konnte sie abgewendet werden. Der Schwörmontag 2014 in Ulm findet statt.
Was ist geschehen?
Erst im April diesen Jahres wurde das Eventschiff des Ulmer Großgastronomen Ebbo Riedmüller in Betrieb genommen. 3,2 Millionen Euro hat es gekostet (geplant 2 Millionen). Ulms Oberbürgermeister erschien zur Eröffnung und versäumte nicht, das Bootshaus als architektonische Meisterleistung zu würdigen (inspiriert durch die Neue Mitte Ulms). Vor 600 geladenen Gästen versicherte OB Gönner, dass sich die schwimmende Vergnügungsstätte nicht wegbewegen und auch nicht absaufen werde.
Doch leider kam es anders. Die Donau führte – bedingt durch einen trockenen Sommer – wenig Wasser. Mit dem Wasserpegel sank überraschend das Gesamtkunstwerk des Ulmer Architekten Adrian Hochstrasser, insgesamt 31 Zentimeter unter das bisher gemessene Mindestlevel des Flusses. Das war zu viel.
Hochwasser hatte der Architekt Hochstrasser einkalkuliert, mit Tiefwasser rechnete er nicht. Das Unheil nahm seinen Lauf: ein Türrahmen zerbarst, Fensterscheiben splitterten, weitere Fenster wurden beschädigt.
Glücklicherweise können auf Deck des beschädigten Schiffes mit etwas gutem Willen doch noch Gäste bewirtet und Rundfunksendungen produziert werden. (Siehe unser Foto)Wäre dies unmöglich gewesen, hätte es heute kein „Schwörmontagsradio“ eines lokalen Radiosenders gegeben und auch die 200 erwarteten Gäste hätten auf dem Eventschiff keinen exklusiven Platz beim Wasserumzug auf der Donau (Nabada) gefunden. Solche Umstände hätten womöglich den ganze Schwörmontag in Frage gestellt: Keine Schwörrede des Oberbürgermeisters… keine Späße auf der Donau…keine wilde Ballermannparty in den Gassen der Altstadt. Nicht auszudenken!
Nach der Ulmer Schiffshavarie bleibt allerdings eine ernste juristische Frage, die uns Bürger und die Gerichte sicher noch einige Jahre beschäftigen wird:
Sind das Regierungspräsidium Tübingen, das Wasserwirtschaftsamt und die Stadtwerke Ulm zum Schadenersatz verpflichtet? Müssen sie Ebbo Riedmüller und seinem Architekten Adrian Hochstrasser den Schaden in Höhe von 20.000 Euro ersetzen, den der Wassertiefstand der Donau verursacht hat?
Der Architekt Hochstrasser ist davon überzeugt, dass andere für den Schaden bezahlen müssen. Schließlich habe er mit dem Regierungspräsidium, dem Wasserwirtschaftsamt und den SWU einen Vertrag geschlossen, in welchem ihm ein Mindestlevel der Donau (465,81 Meter über dem Meeresspiegel) zugesichert werde.
Neben dem Rechtsstreit in Abdera, in dem es darum ging, ob eine Kunde auch den Schatten eines Esels miete und benutzen dürfe, wenn er den Esel gegen Geld ausleihe, wird der Ulmer Streit um die garantierte Mindesthöhe des Wasserpegels der Donau zweifellos in die Rechtsgeschichte eingehen.
Vielleicht geht aber auch Adrian Hochstrasser in die Geschichte der Architektur ein als einzigartiger Baumeister, der ein Eventschiff konstruierte, das nur bei Normalwasserstand seine Aufgabe erfüllen kann.