Ulm gegen Neonazis (4)

Weit mehr als 10.000 Menschen beteiligten sich am 1.Mai an einer vom DGB organisierten Kundgebung in Ulm, die unter dem Motto „Ulm gegen rechts“ stand. Während im Anschluss an die Demonstration ein friedliches Fest auf dem Münsterplatz stattfand, marschierten ca. 1.500 Neonazis durch Ulms Straßen.

Die genehmigte Strecke war von der Polizei abgeriegelt. Tausende Gegendemonstranten standen vor dem Ulmer Hauptbahnhof und entlang der Demonstrationsroute der Faschisten und skandierten „Nazis raus!“ Berittene Polizei trieb die Gegendemonstranten immer wieder auseinander, eine kleine Minderheit militanter Autonomer steckte Mülleimer in Brand und beschädigte Autos. Die Polizei setzte Reizgas und Wasserwerfer ein, etliche Personen wurden festgenommen.

Probleme mit autonomen Idioten hatte es auch Stunden zuvor gegeben. Als sich der DGB-Demonstrationszug mit 4.000 Teilnehmern formierte, darunter etwa 100 Vermummte, kesselte die Polizei die Chaoten ein und verhinderte deren Teilnahme an der Demonstration. Schon am Morgen waren am Bahnhof mehrere Personen nach Flaschenwürfen auf drei Rechtsradikale festgenommen worden.

Auch in der Nachbarstadt Neu-Ulm marschierten Nazis auf, die in Zügen angereist waren. Vor dem Bahnhof wurden sie von Gegendemonstranten mit Sprechchören und einem Pfeifkonzert empfangen.

Die Ulmer können stolz darauf sein, dass am 1.Mai Tausende Bürger auf die Straße gegangen sind, um ein klares Bekenntnis gegen Nationalismus, Rassismus und antidemokratische Gesinnung abzulegen.

Und alle, die sich mit fadenscheinigen Argumenten immer entschuldigen, wenn es darum geht, sich engagiert zur Demokratie zu bekennen, sollten ihre Haltung überdenken. Diese Nazidemonstration war nicht die letzte. Demokratie braucht aktive Demokraten, sonst hat sie keine Zukunft.

/1.5.2009

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Ulm gegen Neonazis (3)

Aus Ulm gibt es ermutigende Signale: Die Menschen werden den geplanten Aufmarsch der NPD am 1.Mai 2009 nicht tatenlos hinnehmen.

Auf Initiative der beiden Oberbürgermeister Gönner (Ulm) und Noerenberg (Neu-Ulm) sowie der Kreisverbände des DGB bildete sich ein „Bündnis gegen Rechts“. Neben Parteien und Gewerkschaften unterstützen verschiedene gesellschaftliche Gruppen, die evangelische Kirche sowie Rektoren und Lehrer das Aktionsbündnis. Eine möglichst große Zahl von Menschen soll am 1.Mai auf Straßen und Plätzen der Stadt und entlang der Marschroute der NPD friedlich zum Ausdruck bringen, dass Neonazis in Ulm unerwünscht sind und keinen Platz in einer demokratischen Gesellschaft haben. Am 1.5. wird es zahlreiche Aktionen in der ganzen Stadt geben, auf dem Münsterplatz spielt Konstantin Wecker.

Zur Vorbereitung des Aktionstages hat das Aktionsbündnis gegen Rechts eine Internetseite eingerichtet. Dort kann sich jeder informieren und durch einen Eintrag seine Sympathie und Unterstützung zum Ausdruck bringen. Wir bitten alle Besucher des Gasthauses Donaufisch, sich dort einzutragen.

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Das Aktionsbündnis „Ulm gegen Rechts“ hat eine Resolution beschlossen, in der die Überzeugung aller teilnehmenden Parteien, Verbände und Gruppen zum Ausdruck kommt. Diesen Beschluss drucken wir nachstehend ab.

Resolution

Die demokratischen Kräfte in Ulm, Neu-Ulm und der Region sprechen sich entschieden gegen die geplante NPD-Veranstaltung am 1. Mai 2009 aus. In unseren Städten ist kein Platz für Aktionen rechtsextremer Parteien und Gruppierungen.

Wir verurteilen Bestrebungen aller rechtsradikalen Gruppierungen, die die fundamentalen demokratischen Grundsätze und Grundlagen eines friedlichen Miteinanders missachten.

Wir wollen tolerante, weltoffene Städte, in denen Menschen unterschiedlichster Überzeugungen und unterschiedlichster Herkunft und Lebensweise friedlich zusammenleben können.

Wir lehnen jegliche Aktivitäten von verfassungsfeindlichen Organisationen ab.

Wir bekennen uns zu einer demokratischen, pluralistischen und offenen Gesellschaft.

Wir wehren uns gegen Gewalt und Diskriminierung.

Wir setzen uns ein für Integration und Toleranz.

Eine Demokratie muss wehrhaft sein, sie zu schützen ist unsere gemeinsame Aufgabe und Verpflichtung. Der Rechtsextremismus muss entschlossen, mutig und mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen und demokratischen Mitteln bekämpft werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger von Ulm, Neu-Ulm und aus der Region sind aufgerufen, durch breite und öffentliche Ablehnung ein Zeichen für unsere Gemeinschaft und Demokratie zu setzen. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass ein diskriminierungsfreies, friedliches, tolerantes und unsere Grundwerte achtendes Zusammenleben in unseren Städten und in der Region gewahrt bleibt.

18.3.09

Ulm und die Neonazis (2)

 

Machen sich Verwaltungsrichter zu Narren?

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hob am 2.3.2009 ein Versammlungsverbot auf, das die Stadt Ulm gegen eine NPD-Demonstration am 1.5. ausgesprochen hatte. Damit steht fest: Am Tag der Arbeit werden Neonazis durch die Straßen Ulms marschieren, während der DGB und andere Organisationen die traditionelle Maikundgebung abhalten.

Bei der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes trug der Vertreter der Stadt vor, dass es bei früheren Demonstrationen der NPD immer wieder zu gezielten Provokationen und Straftaten gekommen sei. Deshalb bestehe auch in Ulm die begründete Befürchtung, dass durch eine Veranstaltung der Neonazis am Tag der Arbeit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben sei. Nachdem ein Verantwortlicher der Ulmer Polizei dem Gericht versichert hatte, dass die Polizei bei der NPD-Demonstration für Sicherheit und Ordnung sorgen könne, hoben die Richter das Versammlungsverbot auf.

Zur Begründung verwiesen sie auf das in Artikel 8 Absatz 1 verbürgte Demonstrationsrecht, das nur dann eingeschränkt werden dürfe, wenn es konkrete Hinweise auf geplante Straftaten gebe.

Die Richter machten für die NPD-Veranstaltung allerdings einige Auflagen.
1. Eine zeitliche Begrenzung von 13 bis 17 Uhr
2. Keinen Marsch durch die Innenstadt
3. Verbot des Mitführens von Trommeln
4. Fahnen dürfen nur in begrenzter Zahl mitgeführt werden
5. Das Tragen von Springerstiefeln ist verboten
6. Der Demonstrationszug darf nicht so ausgerichtet werden, dass der Eindruck entsteht, es handele sich um eine Marschkolonne.

Wie wird die Polizei wohl die Einhaltung dieser Auflagen kontrollieren und gewährleisten können?

Wird sie –computergestützt – in der Lage sein festzustellen, ob die zulässige Höchstzahl an Fahnen eingehalten wird? Werden Teilnehmer in Springerstiefeln aus dem Demonstrationszug heraus geholt und müssen sie dann unter den Augen eines wachsamen Beamten ihr Schuhwerk ablegen und ihren Weg in Strümpfen fortsetzen? Was sagt das Polizeihandbuch zu dem Terminus „Trommel“? Sind Pauken darunter ebenso subsumiert wie Bongos?

Die NPD wird sich über ihren Sieg freuen, über die Auflagen grölend lachen und sie –selbstverständlich – unter den Augen der Polizei ignorieren. Ansehen und Respekt wird diese Entscheidung den Richtern nicht einbringen. Oder?

Hier noch der unterhaltsame Besuch von Olivia Jones auf einem NPD-Parteitag.

3.3.2009

Ulm und die Neonazis (1)

Auf der NPD Kundgebung am 1.Mai in Ulm spricht ein gewisser Adolf Hitler aus Braunau. Da wir den Mann nicht kennen, sind wir ihm gegenüber völlig unvoreingenommen. Wir haben ein Video auf YouTube entdeckt, das den Herrn bei einer seiner Reden zeigt. Bilden Sie sich selbst ein Urteil.

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Stadt verbietet Demonstration der NPD

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Die NPD plant für den 1.Mai 2009 einen Aufmarsch ihrer Anhänger und Sympathisanten aus ganz Süddeutschland in Ulm. Unter dem Motto „Aufruhr im Paradies, die Jugend stellt sich quer“ hat die neofaschistische Organisation bei den Ulmer Behörden eine zentrale Demonstration angemeldet. Da die Stadt die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sieht, lehnte sie den Antrag der NPD ab.

Diese klagt nun gegen das Demonstrationsverbot vor dem Verwaltungsgericht. Am 2.März findet in Sigmaringen eine mündliche Verhandlung statt, zu der neben Vertretern Ulms, des DGB und der Polizeidirektion auch die Nazis der NPD geladen sind.
Gegenüber der Lokalzeitung erklärte der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht: „Grundsätzlich gilt das Versammlungsrecht. Es ist ein Grundrecht, darauf kann sich jeder Mensch und auch eine Partei berufen. Möglicherweise müssen Polizeikräfte dafür sorgen, dass so eine Versammlung auch stattfinden kann.“

Wir vom Donaufisch sind anderer Meinung. Unser Grundsatz lautet: Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit. Ist es nicht äußerst fragwürdig, unter Berufung auf den Rechtsstaat Neonazis öffentliche Aktionen zu ermöglichen und sie dabei auch noch von der Polizei schützen zu lassen? Ein Rechtsstaat, der in entscheidenden Situationen nicht entschlossen zu handeln vermag, trägt selbst dazu bei, dass er bei der demokratisch gesonnenen Bevölkerung an Ansehen und Respekt verliert und von seinen Feinden verhöhnt wird.

Kann man es Antifaschisten verdenken, wenn sie bei einem Versagen des Staates selbst handeln? Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Aber vielleicht sind unsere Befürchtungen völlig überflüssig. Wir sind gespannt, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen entscheiden wird.

Sicher ist auf jeden Fall, diese Entscheidung wird nicht nur die Ulmer Bürger interessieren, sondern viele andere Menschen überall in Deutschland und auch in Europa.