… und die Sparkasse Ulm
Ein Gscheidle ist ein Neunmalkluger. Er gibt vor, etwas zu wissen. Am Ende stellt sich aber meist heraus, dass er nichts wusste.
Ulms OB Ivo Gönner ist Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Ulm. Statt das Vorhaben der Ulmer Sparkasse, tausende von Sparern aus ihren Scala-Verträgen zu drängen und Widerspenstigen die Kündigung anzudrohen, kritisch zu prüfen, unterstützte Gönner Manfred Oster, den Chef der Sparkasse. Im September 2013 behauptete Gönner, er als Jurist wisse, dass der Sparkasse ein Kündigungsrecht zustehe:
„Als früherer Rechtsanwalt will Gönner einen Streit vor Gericht …vermeiden…Andererseits habe sich die Sparkasse auf einen Rechtsstreit…vorbereitet. Gönner habe sich selber in die Materie eingearbeitet. Aus seiner Sicht handelt es sich um einen seitenverkehrten Kreditvertrag, bei dem also nicht die Bank einem Kunden, sondern der Kunde der Bank ein Darlehen gibt. Wie ein privater Kreditnehmer könne die Bank den Vertrag kündigen…“ (SWP vom 25.9.2013)
Kurze Zeit später legte der Ulmer OB nach, indem er die Scala-Sparer pauschal als Menschen verunglimpfte, die reich und saturiert seien und quasi kein Recht hätten, auf der Fortführung gut verzinster Sparverträge zu bestehen:
„OB Gönner liegt, übrigens, als Verwaltungsratschef der Sparkasse ziemlich daneben, wenn er glaubt, es handle sich im Fall Scala nur um ein Wohstandsproblem, nur um die Sorgen reicher Leute. Viele Scala-Sparer sind nichts anderes als Otto-Normalverbraucher“ (H.U.Thierer in: SWP vom 18.12.2013).
Die Richter der 4. Zivilkammer am Ulmer Landgericht, die am 31.3.2014 Klagen gegen die Sparkasse Ulm verhandelten, bescheinigten dem Ulmer OB jetzt, dass er von Vertragsrecht wenig versteht:
„In der ersten Verhandlung ging es um die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Sparkasse. Sie ist der Auffassung, dass die Sparkasse die sogenannten Scala-Sparverträge von rund 4000 Kunden nicht einfach kündigen darf. Die Rechtsanwälte der Sparkasse hatten argumentiert, die Bank habe von einem Kündigungsrecht gesprochen. Dabei hätte sich die Bank aber nicht auf eine Klausel im Scala-Vertrag, sondern auf ein gesetzliches Kündigungsrecht bezogen. Das Gericht stufte die Vertragsklausel als intransparent und damit als unwirksam ein. Aus ihr gehe nicht hervor, dass eigentlich nur den Scala-Kunden, nicht aber der Sparkasse ein Kündigungsrecht zustehe. “ ( Die Welt Online vom 31.3.2014).
*
Vor Kurzem legte ein Kenner des Vergaberechts überzeugend dar, dass der Stadt Ulm – unter Führung des Rechtskundigen Ivo Gönner – 2010 bei der Ausschreibung des Sedelhofprojektes die aktuell gültige Rechtslage bei Ausschreibungen nicht bekannt war. (Vgl DF vom 10.3.).
*
Von einem Juristen an der Spitze einer Stadtverwaltung dürften die Bürger mehr erwarten. Oder sind unsere Ansprüche an die Qualitäten von Politikern schon so gesunken? Sicher scheint: der Verwaltungsrat der Sparkasse Ulm und sein Vorsitzender haben hinlänglich unter Beweis gestellt, dass sie ihren Aufgaben nicht gewachsen sind.
*
Und noch ein Wort zum Obergscheidle: Irrtümer und Fehler – und seien sie auch noch so offenkundig und zahlreich – können die Selbstsicherheit dieser Spezies überhaupt nicht beeinträchtigen. Leider.